Buchhaltung

Die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, die pünktliche Lohnzahlung und die Abführung der Lohnsteuer, Krankenkassen- und Rentenbeiträge an die Sozialversicherungsträger zwingt die Unternehmen, die Buchhaltung im Unternehmen zeitnah zu organisieren. Manch Unternehmer hat ein gespaltenes Verhältnis zur Buchhaltung im Unternehmen, weil die Buchhaltung oft nur auf Vergangenheitsbewältigung reduziert wird. Dabei kann eine gut organisierte Buchhaltung viel mehr leisten und Sie bei den täglich anstehenden Unternehmensentscheidungen unterstützen. Das Mahnwesen im Unternehmen wird mit der Einrichtung der Offenen-Posten-Buchhaltung erleichtert.

Lohnbuchhaltung

Eine korrekte und pünktliche Lohnabrechnung überfordert manches mittelständische Unternehmen und Handwerksbetrieb. Die Steuerberatung Dautzenberg übernimmt die verantwortungsvolle Aufgabe, die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen zu führen. Sie müssen sich nicht mehr mit der Überstundenabrechnung, mit den Zuschlägen bei Auswärtstätigkeiten, mit Tagegeld, Urlaubsgeld plagen und sich über ändernde Vorschriften und Regelungen, die die Lohnbuchhaltung betreffen, intensiv auseinandersetzen. Unsere Steuerkanzlei übernimmt die Pflege der Personalstammdaten, die Lohnsteueranmeldung, die Meldung und Abmeldung bei den Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.

Digitale Buchhaltung

Die Digitalisierung macht vor der Buchhaltung nicht halt. Die Steuerkanzlei Dautzenberg gibt die Kostenvorteile dank der digitalen Buchhaltung an Sie weiter. Die Rationalisierung der Arbeitsabläufe in den unterschiedlichen Bereichen der Buchhaltung erspart Ihnen Zeit, Nerven und Kosten. Sie übermitteln Ihre eingescannten Belege auf elektronischem Wege an das Steuerbüro. Der Zeitaufwand für das Vorsortieren der Belege sowie für die Fahrten in die Kanzlei zum Bringen und Holen der Belege entfallen. Die übermittelten Belege werden zeitnah im Steuerbüro gebucht und anschließend archiviert. Bei der digitalen Buchhaltung lassen sich die Belege lassen sich jederzeit schnell anhand wichtiger Stichwörter wiederfinden.

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss spiegelt den Unternehmenserfolg für das zurückliegende Geschäftsjahr wider und ist für Gesellschafter, Kreditgeber, Banken, Kunden und Lieferanten eine wichtige Informationsquelle. Das Finanzamt legt auf Basis des Jahresabschlusses die Steuer fest.

Kleinstunternehmer und Freiberufler können die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden. Dafür verzichten Sie auf Möglichkeiten zur Gestaltung des Betriebsergebnisses, wie es beim Jahresabschluss möglich ist.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, GmbH & Co. KG, AG und andere reichen einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und gegeben falls erweitert um einen Anhang beim zuständigen Finanzamt ein. Vor Beginn der Arbeiten zum Jahresabschluss führt der Steuerberater mit Ihnen ein Gespräch, um die Ziele und Wünsche zu erfahren. Um die Kreditwürdigkeit bei Banken nachzuweisen, ist der Ausweis eines möglichst hohen Unternehmensgewinnes vorteilhaft, während die Vermeidung hoher Steuerzahlungen einen niedrigen Gewinn voraussetzt. Ermessensspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten nach Handels- und Steuerrecht werden in Ihrem Sinne genutzt, um dem gewünschten Ergebnis möglichst nahe zu kommen. Die Bilanzanalyse versetzt Sie sind in die Lage, die Unternehmenssituation anhand wichtiger Kennziffern mit anderen Unternehmen Ihrer Größe oder Branche zu vergleichen und zu bewerten.

Unser Service zu Buchhaltung und Lohnbuchhaltung:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Soll-Ist-Vergleich
  • Branchenvergleich
  • Betriebsvergleich
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Handelsrecht und Steuerrecht
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)